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Reha-Ausbildung ‑ kooperatives Modell in Hamm und Lünen
Die B+L gGmbH führt in Hamm und Lünen eine Reha-Ausbildung kooperatives Modell im Auftrag der Agentur für Arbeit durch. Hinter dem Arbeitstitel verbirgt sich eine „Maßnahme zur Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1 b Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)“. Mit „kooperativem Modell“ ist gemeint, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die diese Form der Ausbildung absolvieren, den Status eines Auszubildenden bei der Bildung+Lernen gGmbH (B+L) haben, ihre fachpraktische Ausbildung aber in sogenannten Kooperationsbetrieben absolvieren.
Zielgruppe und Teilnahme
Die Rehakoop richtet sich dementsprechend an junge Menschen, die die Unterstützung eines Bildungsträgers auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Erstausbildung in Anspruch nehmen wollen. Dafür müssen die Teilnehmer*innen gewisse Voraussetzungen gemäß § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) (allgemeine Ausbildung einschließlich Stufenausbildung) und §§ 64 ff BBiG/§ 42 k-m HwO („Fachpraktiker“ bzw. „Werkerausbildung“) erfüllen.
Ziele und Inhalte
Zunächst wird in der Akquise von Betrieben (=Kooperationsbetriebe) vor Ausbildungsbeginn auf eine passgenaue Vermittlung Wert gelegt. Anschließend steht in der Durchführung der rehabilitationsspezifischen Ausbildung die bedarfsgerecht begleitende Unterstützung der Teilnehmenden zur Erlangung eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Ziel ist die anschließende dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung möglichst im Kooperationsbetrieb. Daneben koordiniert die B+L die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen, insbesondere auch mit den Berufskollegs. Hier unterstützt die B+L insbesondere durch Stütz- und Förderunterricht sowie durch sozialpädagogische Begleitung.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt dementsprechend ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird lediglich fachtheoretisch in Form von Unterricht durch die B+L begleitet und unterstützt. Zu diesem Zweck wird ein Ausbildungsvertrag zwischen der B+L und den Teilnehmenden geschlossen. Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag schließt die B+L einen Kooperationsvertrag mit dem von ihm akquirierten, persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieb ab. Die Kooperationsbetriebe müssen die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG/§§ 21 ff. HwO besitzen und in der Lage sein, den besonderen Belangen der Teilnehmenden gerecht zu werden.
Infos für Betriebe
Auftraggeber und Kostenträger dieser geförderten Ausbildungs-Maßnahme ist die Agentur für Arbeit Hamm. Für die Kooperationsbetriebe entstehen keinerlei Kosten.