Ihre Ansprechpartner*innen sind:
BaE Lünen
Frau Kirsten Fahlbusch
Pfarrer-Bremer-Str. 20
44532 Lünen
Büro: 0 23 06 / 30 60 80 - 21
Mobil: 0173 / 20 44 525
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
BaE Hamm
Frau Tatjana Landeis
Goethestraße 8
59065 Hamm
Büro: 0 23 81 / 14 96 590
Mobil: 0173 /7847650
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
BaE Bergkamen
Frau Wibke Kleuss
Thüringer Weg 10
59192 Bergkamen
Büro: 0 23 06 / 304 72 97
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
BaE Ahlen
Frau Sonja Klusekemper
Glückaufplatz 1
59229 Ahlen
Büro: 0 23 82 / 96 64 - 62
Mobil: 0162 / 204 37 80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die BaE bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Möglichkeit einer Berufsausbildung bei einem Bildungsträger (außerbetriebliche Einrichtung). Die fachpraktischen Ausbildungsinhalte werden dabei in einem Kooperationsbetrieb vermittelt (kooperatives Modell). Auftraggeber für Lünen und Bergkamen sind der Agenturbezirk Hamm der Agentur für Arbeit und das Jobcenter des Kreises Unna. Die Bildung+Lernen gGmbH (B+L) führt die BaE in Bergkamen und in Lünen in Bietergemeinschaft mit der Kolping – Bildungszentren Westfalen gGmbH und der Umwelt-Werkstatt gGmbH Lünen und Selm durch. Am Standort Hamm führt die B+L gGmbH die BaE im Auftrag des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR alleinverantwortlich durch. Am Standort Ahlen führt die B+L gGmbH die BaE im Auftrag der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster durch.
Zielgruppe und Teilnahme
Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Behinderte Menschen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Zuweisung erfolgt über die örtliche Agentur für Arbeit oder die örtlichen Jobcenter.
Ziele und Inhalte
Die B+L gGmbH ist für die Gewinnung der Kooperationsbetriebe und für die möglichst frühzeitige Vermittlung in reguläre betriebliche Ausbildung (vorzugsweise im Kooperationsbetrieb) zuständig. Darüber hinaus übernimmt die B+L gGmbH die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen, insbesondere auch mit der Berufsschule. Der Bildungsträger gewährleistet die fachtheoretische Unterweisung (Stütz- und Förderunterricht) sowie die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer*innen. Die fachpraktische Unterweisung wird dagegen ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. In der Regel beträgt die Wochenstundenzahl einschließlich des Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen. Im Einzelfall ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich.